Diese Hilfeseite versucht, dir einen ganz kurzen Überblick, zunächst für die Länder im deutschen Sprachraum, zu geben. Da dieser nur ein kleiner Teil der Erde ist, werden wir die entsprechenden Informationen, gleichfalls für andere Staaten, in einem weiteren Schritt in der nächsten Zeit aufbereiten.
- Deutschland: Mantelbogen, Anlage S sowie Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR). Bei der EÜR stellst du deinen Einnahmen in simpler Form die damit verbundenen Ausgaben gegenüber. Eine selbständige Tätigkeit ist, mit Ausnahme der Kranken- und Pflegeversicherung, von den Beiträgen an die Sozialkassen befreit.
- Schweiz: Deklaration der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit separat in der Steuererklärung, Ausweis ebenso der geschäftlichen Ausgaben (Achtung: keine Meldung des Einkommens bei der Sozialversicherung notwendig, wenn das Jahreseinkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit im Nebenberuf unter CHF 2.300 (Jahr 2023) liegt).
- Österreich: Steuererklärung über finanzonline.at (Hinweis: keine Versicherungspflicht bei der SVS, wenn sich das Jahreseinkommen im Nebenberuf auf unter EUR 6.010,92 (Jahr 2023) beläuft).
- Die Bürokratie ist manchmal mühsam – sei stark und lass dich davon nicht einschüchtern!
Bitte habe Verständnis dafür, dass dir diese Erläuterungen nur einen kleinen Einblick in das Thema Steuererklärung/Sozialversicherung verschaffen möchten und keine individuelle, fachliche Beratung ersetzen. Da sich die Gesetze und Regelungen zudem ständig ändern, kann jobbelganger, trotz grösster Sorgfalt, keine Haftung für diesen Textabschnitt übernehmen.