Haftpflichtversicherung



Haftpflichtversicherung

Als Vermittlungsplattform bringt JOBBELGANGER Freelancer mit Auftraggebern zusammen, die Vertretungskräfte für einen begrenzten Zeitraum, für bestimmte vordefinierte Tätigkeiten suchen. Der genaue Verfahrensablauf und die nötigen Rahmenbedingungen dazu, sind bitte unseren Nutzungsbedingungen zu entnehmen.

JOBBELGANGER geht davon aus, dass Freelancer in dem Bewusstsein, eine selbständige Tätigkeit auszuführen bzw. ein Gewerbe zu betreiben, gegen denkbare Schadensereignisse versichert sind. In der Regel handelt es sich hierbei um eine sogenannte Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung.

Da es für gewisse Auftraggeber von grundlegendem Interesse ist, lediglich Freelancer mit einem gültigen Versicherungsschutz zu beschäftigen, bitten wir darum, die vorhandene Versicherungspolice unter „Qualifikationen“ in „Persönliche Daten“ hochzuladen.

Im Folgenden kann es aber nun vorkommen, dass der persönliche, d.h. selbst abgeschlossene Versicherungsschutz in einer bestimmten Situation nicht ausreichend ist. Ein Grund dafür könnten individuelle oder einschränkende Vertragsbedingungen, wie bestimmte Risikoausschlüsse sein. Denkbar wäre es auch, dass ein eigener Versicherungsschutz bisher nicht in Erwägung gezogen wurde oder erst zukünftig abgeschlossen werden soll. Vielleicht soll das angebotene Vermittlungsportal auch eingangs getestet werden, um im Anschluss eine Entscheidung treffen zu können.

JOBBELGANGER legt Wert darauf, allen Beteiligten einen hohen Service zu bieten. Bestenfalls soll die Suche nach temporären Arbeitskräften keinerlei Einschränkung unterworfen sein. Mithin sind alle Freelancer, für die über die Plattform gebuchten Vertretungsstunden, in einen subsidiären betrieblichen Versicherungsschutz eingebunden. Auftraggeber haben die Gewissheit, dass, wenn ein Freelancer keinen eigenen oder einen nur unzureichenden Versicherungsschutz hat, JOBBELGANGER eine weitere Absicherung zur Verfügung stellt. Dieses doppelte Netz dient damit sowohl dem Schutz der sich auf JOBBELGANGER registrierenden Freelancer, als auch denjenigen Unternehmen, die nach Aushilfen suchen.

Der Umfang des Schutzes der mit JOBBELGANGER kooperierenden Versicherungsgesellschaft, der W. R. Berkley Europe AG, richtet sich nach den marktüblichen Bedingungen – insofern kann die zwingende Regulierung oder Teilregulierung eines eingetretenen Schadens durch JOBBELGANGER ausdrücklich nicht zugesichert werden. In der Herangehensweise prüft eine Haftpflichtversicherung den Anspruch im Schadensfall – sofern es sich um einen versicherten Schadensfall handelt, bietet der Haftpflichtversicherer Deckung, in Form einer Schadensleistung oder in Form der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Des Weiteren unterliegt der von JOBBELGANGER eingeschlossene Haftpflichtschutz, neben anderen, den folgenden Regelungen:

  • Versichert sind alle Tätigkeiten aus dem Jobkatalog des Teilbereichs Sport und Fitness; demzufolge gilt dieses nicht für den Bereich Hotel und Gastronomie,
  • Geltungsbereich der Versicherung ist die Europäische Union,
  • für Sach- und Vermögensschäden gilt ein Selbstbehalt in der Höhe von 250 EUR je Schadensereignis als vereinbart,
  • die Versicherungssumme beträgt je Schadensfall 5.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden,
  • da JOBBELGANGER lediglich vermittelnd tätig ist, sind Schäden immer im Kontext des Auftragsverhältnisses zwischen Freelancer und Auftraggeber zu sehen und daselbst auch zu bewerten bzw. zu regulieren,
  • der von JOBBELGANGER abgeschlossene, betriebliche Haftpflichtschutz ist als Angebot zu verstehen – ein direkter Anspruch an JOBBELGANGER ist grundsätzlich ausgeschlossen.

JOBBELGANGER ist bestrebt, das Angebot einer subsidiären Berufshaftpflicht auf alle Tätigkeiten sowie weitere Staaten auszudehnen. Dazu sollen zunächst Erfahrungen gesammelt werden, um einen optimalen Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Im Fall eines Schadensereignisses bitten wir darum, uns innerhalb von 48 Stunden die folgenden Unterlagen zur Überprüfung und Weiterleitung an die Versicherung, per E-Mail an legal@jobbelganger.org, zur Verfügung zu stellen:

  • Genaue Beschreibung des Schadens, Ort, Tag und Uhrzeit,
  • Fotos oder Skizzen,
  • bei einer Reparatur eventuell ein Kostenvoranschlag,
  • Kontaktdaten der/s Geschädigten sowie der/s Schadensverantwortlichen.

Für weitere Fragen zum Thema Haftpflichtversicherung senden Sie uns bitte eine Nachricht an: info@jobbelganger.org

 

 

 

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